Maritim Golfpark Ostsee

Platzregeln


Platzregel Entfernungsmesser

Die Platzregeln und Wettspielbedingungen des Maritim Golfpark Ostsee und des Maritim Golfclub Ostsee e.V. wurden um folgende Platzregel ergänzt:

Entfernungsmesser (Golfregeln: Anhang I, Teil B, Ziffer 9)

Für alle Wettspiele auf dem Platz darf ein Spieler sich über Entfernungen informieren, indem er ein Gerät verwendet, das ausschließlich Entfernungen misst. Benutzt ein Spieler während der festgesetzten Runde ein Gerät, mit dem andere Umstände geschätzt oder gemessen werden können, die sein Spiel beeinflussen können  (z.B. Steigung, Windgeschwindigkeit, Temperatur usw.), so verstößt der Spieler gegen Regel 14-3, wofür die Strafe Disqualifikation ist, ungeachtet ob die zusätzliche Funktion tatsächlich benutzt wurde.“

Diese Geräte (Laser- oder GPS-Geräte, keine smartphones etc.) dürfen aber nur die Entfernung messen und keine anderen zusätzlichen Daten bereitstellen (Neigung, Höhenunterschiede, Temperatur, Windgeschwindigkeit usw.). Der Einsatz solcher Geräte mit zusätzlichen Funktionen würde zur Disqualifikation führen.

Warnsdorf, 3.4.2011


Nachfolgend finden Sie unsere aktuellen Platzregeln und hier zum Herunterladen: Platzregeln 2010 (PDF)

Regel 27-1 – Out of bounds

  • Die Ausgrenzen sind durch weiße Pfähle oder Stützpfähle mit weißen Köpfen oder weißen Schildern markiert.
  • Alle öffentlichen Wege und Straßen sind auch ohne Pfahlmarkung im “Aus”.
  • Der Weg rechts der Bahn Schloß 7 gilt nicht als öffentlicher Weg und ist somit nicht im „Aus“.
  • Ein Ball, der die öffentliche Straße kreuzt und jenseits dieser Straße zur Ruhe kommt, ist im Aus, auch wenn er auf dem anderen Teil des Platzes liegt.
  • Die Ausgrenze zwischen Warnsdorf 6 und Warnsdorf 7 gilt nur für Warnsdorf 6.
  • Die Ausgrenze zwischen Warnsdorf 8 und Schloß 8 gilt nur für Warnsdorf 8.
  • Die Auspfähle gelten für Warnsdorf 7 und Schloß 8 als unbewegliche Hemmnisse mit strafloser Erleichterung.

Regel 26-1 – Wasserhindernisse

  • Wasserhindernisse sind durch gelbe, seitliche Wasserhindernisse durch rote Pfosten und / oder Linien erkennbar.
  • Die Grenzen werden durch die Linie zwischen den Pfosten definiert. Sind Pfosten in nicht ausreichender Anzahl vorhanden, so gilt die natürliche Grenze des Wasserhindernisses (siehe auch Decision 26/2).
  • Nicht gekennzeichnete Ansammlungen von Wasser gelten als zeitweiliges Wasser gemäß Regel 25.

Regel 25-1 – Boden in Ausbesserung

  • BiA ist durch blaue Pfähle gekennzeichnet, es muss straflose Erleichterung genommen werden.

Regel 24 – Hemmnisse

  • Steine in Bunkern sind bewegliche Hemmnisse.
  • Befestigte Wege, Bahnenschilder, Ballwäscher, Sitzbänke, Schutzzäune und Blitzschutzhütten sind gemäß Regel 24-2 unbewegliche Hemmnisse mit strafloser Erleichterung.
  • Findlinge und Steinhaufen sind Bestandteile des Platzes ohne die Möglichkeit strafloser Erleichterung.
  • Für die Grünbunker rechts der Grüns Warnsdorf 8 und Warnsdorf 9 bildet die Innenseite der wasserseitigen Findlinge die Wasserhindernisgrenze. Diese Findlinge sind unbewegliche Hemmnisse.

Strafe bei Verstoß gegen eine Platzregel:

  • Zählspiel: 2 Strafschläge
  • Lochspiel: Lochverlust

Entfernungsangaben

  • Pfähle mit 1 Ring / weißer Teller 100 m zum Grünanfang
  • Pfähle mit 2 Ringen / roter Teller 150 m zum Grünanfang
  • Pfähle mit 3 Ringen / gelber Teller 200 m zum Grünanfang